Prinzipien der Mediation

In diesem Abschnitt werden die grundlegenden Prinzipien der Mediation skizziert. Ausgehend von den auch im Gesetz verankerten Prinzipien folgen weitere die Mediation beschreibende Konzepte sowie eine kurze Passage über das resultierende Menschenbild.

Prinzipien im Gesetz

Im Mediationsgesetz werden insbesondere die folgenden fünf Prinzipien dargelegt. Auch in der einschlägigen Literatur stellen sie die wesentlichen Grundlagen dar.

Eigenverantwortlichkeit

Die Medianden handeln für sich selbst und tragen für sich und ihr Handeln die Verantwortung. Sie sind die inhaltlichen Entscheidungsträger der Mediation. Die Eigenverantwortlichkeit ist neben der Freiwilligkeit in der Begriffsbestimmung der Mediation im Mediationsgesetz zu finden.

Die Eigenverantwortlichkeit ist das wichtigste Prinzip in der Mediation. Fällt die Eigenverantwortlichkeit, dann kann man nicht mehr von Mediation sprechen.

Freiwilligkeit

Die Teilnahme an einer Mediation ist freiwillig. Sowohl die Medianden als auch der Mediator können eine Mediation jederzeit beenden.

Trotzdem gibt es „angeordnete“ Mediationen, sei es von einem Gericht oder als Team-Maßnahme innerhalb eines Unternehmens. Interessant ist daher der von Duss-von-Werdt eingeführte Begriff der Bereitschaft der Medianden zum Mitwirken. Diese muss nicht von Anfang an vorliegen. Es reicht aus, wenn sie sich während der Mediation einstellt. Diese Bereitschaft bildet dann die Grundlage dafür, nicht abzubrechen, sondern inhaltlich zu arbeiten.

Ohne diese Bereitschaft ist keine Mediation möglich bzw. das resultierende Vorgehen keine Mediation.

Allparteilichkeit des Mediators

Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet und muss sich für alle Belange ausgewogen einsetzen. Dieses Prinzip wird auch unter Neutralität des Mediators geführt, wobei dieser Begriff teilweise als zu passiv kritisiert wird.

Vertraulichkeit

Eine Mediation findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die ausgetauschten Informationen unterliegen der Vertraulichkeit. Gesetzlich ist das insbesondere durch das Zeugnisverweigerungsrecht des Mediators in Zivilrechts-Verfahren festgelegt.

Informiertheit

Für die Mediation gilt das Prinzip der Informiertheit , d.h. die Medianden sind dazu angehalten, die relevanten Fakten „auf den Tisch zu legen“. Alle Beteiligten sollen Zugang zum relevanten Fachwissen haben. Dies wird als Grundlage angesehen, um die Interessen und Bedürfnisse hinter den Positionen herausarbeiten und darauf aufbauend gemeinsam eine Lösung erarbeiten zu können. Im Mediationsgesetz steht das nur indirekt. Die Abschluss-Vereinbarung soll möglichst in „Kenntnis der Sachlage“ getroffen werden und die Medianden „den Inhalt verstehen“.

Auch ist der Grundsatz der Vertraulichkeit gewichtiger - beispielsweise für in Einzelgesprächen geäußerte Punkte.

Weitere Grundsätze

Zur Abrundung des Bildes der Mediation werden folgend weitere Grundsätze aufgelistet, die typischerweise bei Mediationen zu finden sind:

  1. Die Ergebnisoffenheit der Mediation steht dafür, dass im Rahmen des Verfahrens neue Lösungen gesucht werden können und sollen. Gerade in der Phase der Lösungsfindung ist Kreativität gefragt. Die Ergebnisoffenheit ist eng mit der Freiwilligkeit verknüpft.
  2. Die Betrachtung verschiedenster Möglichkeiten in allen Phasen der Mediation ist ein weiterer Grundsatz. Er wird unter dem Stichwort Optionalität geführt.
  3. Die Zukunftsorientierung zieht sich ebenfalls durch alle Phasen und ist eine der starken Unterscheidungen zum Rechtsstreit, in dem vor allem aus Aspekten der Vergangenheit Ansprüche abgeleitet werden.
  4. Die Ressourcenorientierung führt dazu, dass bei jeder Information hinterfragt wird, wie sie als positiver Baustein eingebracht werden kann.
  5. Respekt und Wertschätzung sind Grundlagen für den Umgang miteinander. Weitere Regeln werden möglichst mediiert.
  6. Abschließend sei noch die Authentizität des Mediators genannt, die als Grundlage für die Möglichkeit der Vertrauensbildung und der mediativen Allianz gilt.

Resultierendes Menschenbild

Die tragenden Säulen für das Menschenbild in der Mediation sind Freiheit, Eigenverantwortung und Würde. Die Freiheit und die Selbstverantwortung werden direkt als Prinzip genannt und sind weiter oben diskutiert. Die Würde findet sich beispielsweise in der Grundlage von Respekt und Wertschätzung, wie oben beschrieben.

Darüber hinaus ist die Diskussion bei Duss-von-Werdt beachtenswert, in der Würde und Ehre miteinander in Bezug gebracht werden. Die Ehre wird einem externen Rechts-betonenden System nahe gestellt, in dem ein Mensch sich dann angemessen verhält, wenn er alle externen Regeln des Systems beachtet. Die Würde ist schwieriger zu greifen nicht zuletzt, da sie aus dem Individuum heraus definiert wird und eben keinen externen festen Regeln gehorcht. Interessanterweise ist die Würde in den Grundrechten prominent zu Beginn zu finden, während die Ehre „nur“ im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit genannt wird.

Es sei angemerkt, dass dieses Menschenbild westlich geprägt ist, da hier die Mediation von Europa als Diskussionsgrundlage dient.

Der Mensch in der Mediation ist also ein würdevolles, verantwortliches, freies Wesen, dem die konsensuale Konfliktlösung als wertvolles Instrument der Gesellschaftsgestaltung zur Verfügung steht (auch wenn sie teilweise erst noch erlernt werden muss).

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